Police ist nicht gleich Police

Police ist nicht gleich Police

Ob die Zeiten besser waren als heute, als sich Versicherungen nur im Namen des Anbieters und im Preis unterschieden, lassen wir mal dahingestellt. Vieles war aber schlicht weg nicht versichert und oft auch nicht versicherbar. Fragen wir heute unsere Eltern, was in einer Haftpflichtversicherung alles versichert war, fällt die Antwort ziemlich kurz aus. Heute, in Zeiten geöffneter Märkte, gleicht keine Police mehr der anderen. Umso wichtiger, mit Ihnen im Dialog herauszufinden, was wirklich benötigt wird. Allein für eine - scheinbar - banale Privathaftpflichtversicherung gilt es herauszufinden, ob z. B.:

  • der Arbeitgeber bei Verlust des Schlüssels Regress fordert,
  • der öffentlicher Arbeitgeber insgesamt Regress bei Fahrlässigkeit fordert,
  • eine besondere Aufsichtspflicht im Beruf vorliegt,
  • Sie oder Ihr Partner tagsüber fremde Kinder beaufsichtigen (Tageseltern),
  • eine nebenberufliche, selbständige Tätigkeit vorliegt,
  • erlaubter Schusswaffenbesitz und Gebrauch mitversichert werden soll,
  • Versicherungsschutz auch weltweit gelten soll,
  • behinderte, evtl. deliktunfähige Erwachsene mitzuversichern sind,
  • Gefälligkeitsschäden mitversichert werden müssen,
  • Schäden an gemieteten, geliehen, gepachteten Sachen mitzuversichern sind,
  • und, und, und

Oder in der Hausratversicherung:

  • Versicherungsschutz auch außer Haus und wo?
  • weltweiter Versicherungsschutz?
  • die Studentenbude der Kinder einschließen?
  • besondere Wertgegenstände/Sammlungen vorhanden?
  • Schutz auch im Bankschließfach?
  • berufliches Arbeitszimmer einschließen?
  • welche Anforderungen stellt der Versicherer an Schlösser, Türen, Fenster
    im Falle eines Einbruchs?
  • soll Hausrat des Partners mitversichert sein?
  • lagert Hausrat im Keller richtig (Stichwort Elementarschäden)?
  • Waschmaschine/Trockner im Gemeinschaftskeller?
  • offener Kamin oder Kaminofen vorhanden (Stichworte: Rauch, Ruß, Nutzwärme)?
  • Kosten für Hotel, Bewachung, Entsorgung, Einlagerung nach einem Schaden wichtig?
  • und unzählige mehr, die einen vielleicht ruhiger schlafen lassen.

Auch bei der Kfz-, Rechtsschutz-, Unfall-, Gebäude-, BU-Versicherung - bei betrieblichen Konzepten sowieso - sind die Fragenkataloge zwischenzeitlich ellenlang geworden, will man an alles denken. Zugegeben: Nicht für jeden ist jeder erdenkliche Einschluss wichtig. Darüber reden sollten wir aber schon. Und weil sich im Laufe der Zeit doch mal etwas ändern kann, vereinbaren wir keine langen Laufzeiten für unsere Kunden. So können wir schnell, auch auf Marktgegebenheiten, reagieren. Als Versicherungsmakler steht uns und unseren Kunden theoretisch der gesamte Markt offen. Doch längst nicht jeder Versicherer ist glücklich darüber, wenn der Kunde plötzlich einen Versicherungsexperten an seiner Seite hat, der ausschließlich die Interessen des Kunden vertritt. Und genau das müssen wir schon Kraft Gesetz. Einige Versicherer verwehren sich deshalb der Zusammenarbeit mit Versicherungsmaklern, setzen lieber auf Ihre eigenen Vertreter und stellen ihre Tarife auch keinen Vergleichs- und Analysetools zur Verfügung. Woran das liegen mag, überlassen wir nun der Phantasie des Lesers. Wichtig zu wissen ist dabei auch, dass der Vertreter (auch Haupt- und Generalvertreter), Mehrfachvertreter, die Bezirksdirektion; und wie sie sonst noch heißen mögen, ausschließlich die Interessen der Versicherungsgesellschaft zu vertreten haben (HGB §§ 84 ff).

Derzeit bedienen wir knapp 70 Versicherer und greifen auf Sonderkonzepte unserer Verbünde, Verbände, Pools und Maklerdienstleister zurück. Kein Fall ist uns derzeit bekannt, für den wir keine Lösung stellen konnten.

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