Was tun bei einem KFZ-Haftpflichtschaden?
- Bei Personenschäden, Fahrerflucht, Verdacht auf Alkoholkonsum
oder unklarer Schuldfrage, informieren Sie als Geschädigter bitte immer die
Polizei. - Fertigen Sie eine Skizze von der Unfallstelle und einen kurzen Bericht des
Unfallhergangs an. - Lassen Sie sich vom Unfallverursacher folgende Daten nennen: Kennzeichen,
Fahrzeugtyp, Name des Fahrers (Identifikation über Führerschein oder Personalausweis),
Name des Halters, Anschrift und Telefonnummern von Fahrer
und Halter, Kfz-Versicherer mit Versicherungsscheinnummer. - Lassen Sie zunächst einen Kostenvoranschlag fertigen und reichen Sie diesen
beim Versicherer ein. - Sofern der Schaden erkennbar über der Bagatellgrenze von ca. 700 Euro
liegt, können Sie in der Regel einen Gutachter beauftragen. Wir empfehlen
hier jedoch grundsätzlich eine Abstimmung mit dem Versicherer. - Treffen Sie geeignete Maßnahmen um die Schadenhöhe zu mindern und
Folgeschäden auszuschließen. - Füllen Sie die Fragebögen des Versicherers gewissenhaft und vollständig
aus. Sofern Sie Fragen nicht beantworten können, vermerken Sie dies bitte. - Fotografieren Sie die beschädigten Sachen.
- Bewahren Sie die beschädigten Sachen auf, bis der Versicherer den Schaden
abschließend reguliert hat.
Schadenmeldung KFZ
Europäischer Unfallbericht (für unterwegs)