Einbruch

Was tun nach bei Einbruch oder Einbruchsversuch?

 

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  • Treffen Sie geeignete Maßnahmen um die Höhe des Schadens zu mindern
    und Folgeschäden auszuschließen (Notschlösser, Ersatzverglasungen, etc.).
  • Sperren Sie alle EC- und Kreditkarten, Konten, Handykarten usw.
    sofern diese oder die entsprechenden Zugangsdaten gestohlen wurden.
  • Erstatten Sie unverzüglich Anzeige bei der Polizei. Erfragen Sie bitte das
    Aktenzeichen unter dem der Vorgang bearbeitet wird.
  • Fotografieren Sie auch Beschädigungen an Türen, Schlössern oder Fenstern.
  • Übersenden Sie sowohl der Polizei, als auch uns bzw. dem Versicher ein
    gleichlautendes Verzeichnis (Stehlgutliste), in dem alle abhanden gekommenen
    oder möglicherweise beschädigten und zerstörten Sachen aufgeführt sind.
    Bitte beachten Sie, dass nachträgliche Ergänzungen an einer Stehlgutliste
    meist nicht akzeptiert werden.
  • Legen Sie für die einzelnen Gegenstände Kopien der entsprechenden
    Kaufquittungen bei bzw. holen Sie Kostenvoranschläge ein oder schätzen
    Sie die ungefähre Schadenhöhe zunächst selbst.
  • Füllen Sie die Fragebögen des Versicherers gewissenhaft und vollständig aus.
    Sofern Sie Fragen nicht beantworten können, vermerken Sie dies bitte.

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