Was tun nach Diebstahl Ihres Fahrrades/E-Bikes?
- Füllen Sie die Schadenanzeige unverzüglich vollständig aus und senden diese
unterschrieben an uns zurück - Ebenso die Bescheinigung über Erstattung einer Strafanzeige mit der
Tagebuchnummer der Polizei und der Anschrift der aufnehmenden Stelle - Reichen Sie den Erstanschaffungsbeleg des Fahrrades ein
- Reichen Sie alle Schlüssel von der Fahrradsicherungsanlage ein (z. B. Schloss)
- Melden Sie das „Abhandenkommen“ dem örtlichen Fundbüro und fragen nach
ca. 3 Wochen nach. - Ist kein Original-Anschaffungsbeleg vorhanden, reichen Sie eine Zweitschrift ein
oder Fotos / Gebrauchsanweisung, Fahrradpass etc.