Fahrraddiebstahl

Was tun nach Diebstahl Ihres Fahrrades/E-Bikes?

 

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  • Füllen Sie die Schadenanzeige unverzüglich vollständig aus und senden diese
    unterschrieben an uns zurück
  • Ebenso die Bescheinigung über Erstattung einer Strafanzeige mit der
    Tagebuchnummer der Polizei und der Anschrift der aufnehmenden Stelle
  • Reichen Sie den Erstanschaffungsbeleg des Fahrrades ein
  • Reichen Sie alle Schlüssel von der Fahrradsicherungsanlage ein (z. B. Schloss)
  • Melden Sie das „Abhandenkommen“ dem örtlichen Fundbüro und fragen nach
    ca. 3 Wochen nach.
  • Ist kein Original-Anschaffungsbeleg vorhanden, reichen Sie eine Zweitschrift ein
    oder Fotos / Gebrauchsanweisung, Fahrradpass etc.

Schadenmeldung Fahrraddiebstahl