Haftpflicht

Was tun bei einem Haftpflichtschaden?

 

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  • Bei Personenschäden informieren Sie bitte immer sofort die Polizei.
  • Auch wenn die Schuldfrage klar bei Ihnen liegen sollte, geben Sie nie
    ein Schuldanerkenntnis ab.
  • Beauftragen Sie keinen eigenen Anwalt mit der Abwehr der Ansprüche!
  • Leiten Sie Schriftstücke mit Schadenersatzforderungen umgehend
    an uns bzw. den Versicherer weiter.
  • Im Interesse des Geschädigten, sollte dieser die beschädigten Sachen
    fotografieren und aufbewahren bis der Versicherer den Schaden abschließend
    reguliert hat. Auch eine Reparaturvergabe sollte vorher unbedingt mit dem
    Versicherer abgestimmt werden. Dies liegt im Interesse des Geschädigten und
    ist nicht Ihre Pflicht!

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