Patente und Markenrechte schützen!
Das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) verzeichnet jährlich etwa 190.000 Neuanmeldungen. Etwa 60.000 davon stammen von klein- und mittelständischen Unternehmen (KMU) oder Privatpersonen. Wer ein Patent anmeldet hat viel Zeit und Geld in die Entwicklung gesteckt. Entsprechend ärgerlich ist es natürlich, wenn einem die Idee dann von einem anderen Unternehmen einfach frech gestohlen wird.
Ein Fall aus der Praxis: Ein kleines Ingenieurbüro hatte eine Idee und brachte diese als Patent zur Eintragung ins Register des Deutschen Patent- und Markenamtes. Ein Kugelschreiber mit integriertem USB-Stick.
Einige Monate nach der Messe hatte ein großer Online-Händler ein baugleiches Teil eines bekannten Schreibinstrumentenherstellers im Sortiment. Eine klassische Verletzung, die kalkuliert war und darauf abzielte, dass der kleine Gegner sich nicht wehren kann. Dies zeigte sich schon daran, dass eine erste persönliche Kontaktaufnahme des Ingenieurbüros erst gar nicht beachtet wurde.
Mit einem entsprechenden Rechtsschutzvertrag wäre einem hier der Rücken gestärkt und man könnte einen Anwalt einschalten. Nur: Über viele Jahre forderten Patentinhaber in Deutschland und Europa einen erschwinglichen Patentrechtsschutz. Diese Art von Versicherungsschutz war jedoch ausschließlich Großunternehmen vorbehalten, die in der Lage waren, hohe Prämien und noch höhere Selbstbeteiligungen im sechsstelligen Bereich zu stemmen. Dadurch konnten sich kleine Unternehmen und Erfinder gegen Angriffe der großen Konzerne nicht richtig schützen und haben aufgrund immenser Kosten gar nicht erst in Erwägung gezogen, ihre Patente oder Markenrechte gegen Verletzungen oder Urheberrechtsangriffe zu verteidigen. Recht haben und Recht bekommen...
Inzwischen hat sich dies glücklicherweise geändert und auch dieses wichtige, für manche Firmen sogar existenzbedrohende Problem, kann für viele Firmen über einen Patent- und Markenrechtsschutz gelöst werden, der erschwinglich ist.
Gewährleistet wird der Schutz von Geltendmachung und Abwehr von Schadenersatz-, Unterlassungs- und Auskunftserteilungsansprüchen. Bestehende Schutzrechte (Patente, Gebrauchsmuster, Marken, Designs) können in den Versicherungsschutz aufgenommen werden. Endlich kann man sich auch in diesem Rechtsgebiet selbstbewusst auf die Hinterbeine stellen und auf sein Recht pochen, ohne die Kosten fürchten zu müssen.
Wie sieht es bei Ihnen aus? Sind Sie Inhaber von Patenten? Befürchten Sie, dass man ihre Marken kopiert oder missbräuchlich nutzt? Dann lassen Sie uns doch gemeinsam ausloten, ob ein Patent- und Markenrechtsschutz nicht auch für Sie eine sinnvolle Ergänzung darstellen würde.