Was tun bei einem Voll- oder Teilkaskoschaden?
- Fertigen Sie eine Skizze von der Unfallstelle und einen kurzen Bericht des
Unfallhergangs an. - Melden Sie Schäden durch Vandalismus oder Diebstahl unverzüglich der
Polizei. - Bei Wildunfällen holen Sie bitte eine "Wildbescheinigung" vom zuständigen
Forstamt oder der zuständigen Polizeiinspektion ein - Treffen Sie geeignete Maßnahmen um die Schadenhöhe zu mindern und
Folgeschäden auszuschließen. - Füllen Sie die Fragebögen des Versicherers gewissenhaft und vollständig
aus. Sofern Sie Fragen nicht beantworten können, vermerken Sie dies bitte. - Fotografieren Sie die beschädigten Sachen.
- Bewahren Sie die beschädigten Sachen auf, bis der Versicherer den Schaden
abschließend reguliert hat. - Vergeben Sie keine Reparaturaufträge oder ähnliches ohne vorher die Freigabe
durch den Versicherer erhalten zu haben. Dies gilt nicht für notwendige
Maßnahmen zur Schadenminderung. Dies ist insbesondere wichtig, wenn Sie
einen Tarif mit Werkstattbindung haben! - Bei geleasten Kfz, oder wenn ein Sicherungsschein besteht, informieren Sie
bitte auch den Leasing- oder Kreditgeber, sofern die Zahlung direkt an die
Reparaturwerkstatt gehen soll. - Sofern das Fahrzeug bzw. der Restwert veräußert werden soll, ist dies
vorher mit dem Versicherer abzustimmen!