Versicherungsschutz bei Trennung oder Scheidung

Versicherungsschutz bei Trennung oder Scheidung

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Ehe- oder Lebenspartner, die sich trennen oder scheiden lassen, befinden sich in einer emotional angespannten Situation. Oft bleibt keine Gelegenheit, finanzielle Angelegenheiten ruhig und friedlich zu regeln. In Zeiten des Zusammenlebens werden Versicherungen häufig zusammen geworfen. Bei Trennung besteht jedoch kein Rechtsanspruch auf die weitere Mitversicherung. Allein der Versicherungsnehmer entscheidet, was mit dem bestehenden Vertrag passiert. Er könnte, ohne dass der seither mitversicherte Partner davon erfährt, den Vertrag kündigen, nicht mehr bezahlen, umstellen oder einen neuen Partner aufnehmen lassen. 

Die ehemaligen Partner sollten deshalb schnellstens nach der Trennung prüfen, ob sie selbst nur mitversicherte Person sind. Bestand lediglich Mitversicherung, empfiehlt sich schnellstens für eigenen Versicherungsschutz zu sorgen. Sind gemeinsame Kinder vorhanden, bleiben die bis zum rechtskräftigen Scheidungsurteil mitversichert.

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