Sommer und Hitze können auch Versicherungen betreffen

Sommer und Hitze können auch Versicherungen betreffen

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Unfall durch Hitze

Wer im Sommer durch eine Hitzeerschöpfung oder einen Sonnenstich einen Unfall erleidet, kann nicht unbedingt auf seine private Unfallversicherung setzen. Nur sehr gute Policen decken Schäden aufgrund Geistes- und Bewusstseinsstörungen auch ab. Unter dem Aktenzeichen IV ZR 219/07 hat der BGH nämlich den Sonnenstich als solches eingestuft. Außerdem handelt es sich beim Hitzschlag und Sonnenstich nicht um ein plötzlich auftretendes Ereignis und somit in der Regel nicht um einen Unfall. Anders bei der gesetzlichen Unfallversicherung, wenn sich der Arbeitnehmer während der Arbeitszeit andauernder Sonneneinstrahlung aussetzen muss und dadurch einen gesundheitlichen Schaden erleidet.

Sommerliche Autofahrt

Hitze und Schwüle verleiten oft dazu, ungeeignetes Schuhwerk wie Flip-Flops oder Sandalen zu tragen. Kommt es durch ungeeignetes Schuhwerk zum Unfall, bleibt ein Bußgeld meistens nicht aus. Während die Haftpflichtversicherung bei Fahrlässigkeit leistet, könnte die Kaskoversicherung bei grober Fahrlässigkeit die Leistung reduzieren, wenn im Vertrag auf den Einwand der grober Fahrlässigkeit nicht verzichtet wird.

Führen Straßenschäden, so genannte Blow-Ups, zu einem Unfall oder Schaden am Fahrzeug, springt die Vollkaskoversicherung in der Regel ein. Sie behandelt solche Fälle nämlich als Schlaglochschäden, die eher im Winter und Frühjahr typisch sind.

Schäden am Gebäude und Hausrat

Hitze und starke Temperaturschwankungen bringen sehr oft heftige Gewitter, Stürme, Hagelschauer und Starkregen mit sich. Blitz und Überspannung sind in jeder Gebäudeversicherung über die Gefahr Feuer i. d. R. mitversichert. Sturm und Hagel gegen geringe Zuschläge oft obligatorisch. Überflutungen durch Starkregen und Rückstau aus dem Abwassernetz sind Bestandteil der Elementarversicherung und gehören heutzutage in jede gute Hausrat- und Gebäudeversicherung, wo noch versicherbar. Häufen sich solche Schadensfälle, schließen Versicherungen eine Mitversicherung oft aus. Glücklich schätzen kann sich dann derjenige, der rechtzeitig für einen Einschluss gesorgt hat.

Auch wenn - gefühlt - der Sommer für viele die eher ungefährlichere Zeit scheint, lauern auch im Sommer erhebliche Gefahren.

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