KFZ-Versicherung: Fahrzeugreparatur kann
zur Leistungsfreiheit führen
Wer einen Unfall erlitten hat, möchte so schnell wie möglich sein Fahrzeug repariert haben. Wir können das nachvollziehen, müssen aber von vorschnellen Reparaturen abraten, wenn vom Versicherer keine Freigabe erteilt wurde. Auch das – oft durch die Werkstatt vermittelte – freie Gutachten, befreit nicht von der Pflicht, dem Versicherer eine Nachprüfung des geschilderten Schadens, mögliche Vorschäden und die Schadenhöhe zu ermöglichen. So urteilte am 06.08.2018 das Kammergericht Berlin (AZ: 6 U 157/16). Das vom Kläger in Auftrag gegebene Privatgutachten wurde als Parteigutachten bezeichnet und befreie grundsätzlich nicht von einer Besichtigung durch den Versicherer.