Kein Steuergeschenk ausschlagen!

Kein Steuergeschenk ausschlagen!

© stevepbt/pixabay.com

Bereits 2005 wurde die Basisrente (umgangssprachlich auch als „Rürup-Rente“ bekannt) als steuerlich begünstigte Altersvorsorgemöglichkeit eingeführt. Vor allem Gutverdiener und Gewerbetreibende nutzen diese Form des Alterssparens seither auch gezielt als Steuersparmodell. 

2022 können Sie bis zu 25.639 Euro (Alleinstehende) bzw. 51.278 Euro (Verheiratete) als Sonderausgaben ansetzen. Diese können sich aus Beiträgen zur gesetzlichen Rentenversicherung, berufsständischen Versorgungswerken und aktuell 94 % der Beiträge zur Basisrente zusammensetzen. Der Grad, zu dem „Rürup-Beiträge“ ansetzbar sind, steigt bis 2025 jährlich um 2 %-Punkte. Dass die steuerlichen Auswirkungen nicht unerheblich ausfallen, wenn Ihr zu versteuerndes Einkommen um die oben genannten Beträge geschmälert wird, können Sie sich gewiss vorstellen. Konkret sollte Ihnen dies Ihr Steuerberater – oder bei Angestellten auch ein Lohnsteuerhilfeverein – ausrechnen können. 

Haben Sie bereits einen solchen Vertrag? Beim Beitrag besteht noch Luft nach oben? Sie möchten Steuern sparen? Und Sie möchten Ihre Versorgung im Alter anheben? Dann kann eine freiwillige Zuzahlung für Sie sinnvoll sein und wir sollten uns unterhalten. Sie haben noch keinen solchen Vertrag, möchten aber auch Steuern sparen und für das Alter vorsorgen? Auch dann haben wir eine perfekte Basis für ein gemeinsames Gespräch. Kontaktieren Sie uns! 

Kontaktieren Sie uns bitte, wenn Sie weitere Informationen zu einem dieser Themen wünschen!

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