Wer mit dem E-Scooter unterwegs ist, unterliegt nicht der Alkoholgrenze (1,6 Promille) für Fahrradfahrer, sondern der für die Nutzung eines Kraftfahrzeuges. Bereits ab 0,5 Promille liegt eine Ordnungswidrigkeit vor.
Wer mit dem E-Scooter unterwegs ist, unterliegt nicht der Alkoholgrenze (1,6 Promille) für Fahrradfahrer, sondern der für die Nutzung eines Kraftfahrzeuges. Bereits ab 0,5 Promille liegt eine Ordnungswidrigkeit vor.