Hätten Sie es gewusst?
Für ein Pedelec besteht weder Kennzeichen-, noch Führerschein-, noch Haftpflicht. Es besitzt lediglich eine Trethilfe, die auf 25 km/h begrenzt ist.
S-Pedelecs gelten als Kleinkrafträder, sind ebenso mit einem Hilfsmotor (bis 45 km/h) ausgestattet, benötigen jedoch eine Betriebserlaubnis und sind kennzeichen-, versicherungs- und führerscheinpflichtig (Klasse M). Für das eigentliche E-Bike (tretunabhängiger Antrieb bis 45 km/h) gilt Selbiges.