© Fullstoppr/pixabay.com Wer mit dem E-Scooter unterwegs ist, unterliegt nicht der Alkoholgrenze (1,6 Promille) für Fahrradfahrer, sondern der für die Nutzung eines Kraftfahrzeuges. Bereits ab 0,5 Promille liegt eine Ordnungswidrigkeit vor. Allgemein 13. Februar 2020 fima-admin