Fuhrpark richtig und preiswert versichern
Sie sind klug. Dass man ein Produkt dauerhaft nicht in identischer Qualität zu zwei sehr unterschiedlichen Preisen bekommen kann, das wissen Sie bereits. Versicherungen machen da keine Ausnahme. Speziell bei der Kfz-Versicherung wird einem das aber doch Jahr für Jahr wieder vorgegaukelt. Zwischen teuer und billig liegt das wahre Ziel, das man anstreben muss: preiswert. Wie bei allen Versicherungssparten muss auch bei der Kfz-Versicherung klar sein, was man braucht. Damit meinen wir jetzt nicht die Entscheidung zwischen Teil- und Vollkasko. Nein, es geht eher um Detaildeckungen innerhalb eines Bedingungswerks.
Benötigen Sie eine Eigenschadendeckung? Wofür braucht man die? Um selbst verursachte Schäden mit dem eigenen Auto am eigenen Eigentum abzufangen. Die Versicherung tritt ein, wenn ein berechtigter Fahrer des Kfz den Eigenschaden verursacht. Unter die Kategorie Eigenschaden fallen zudem auch Schäden an einem zugelassenen Zweitwagen. Für die Schäden an Ihrem Auto benötigen Sie jedoch weiterhin eine Vollkaskoversicherung, denn diese sind sonst nicht gedeckt. Die Eigenschadendeckung übernimmt aber sämtliche Kosten für Schäden an Ihrem Gebäude, Schäden an weiteren Autos, die auf Sie zugelassen sind, sowie alle Schäden an Ihrem Eigentum. Voraussetzung hierfür ist aber, dass sich das Eigentum während des Schadenszeitpunktes nicht am oder im Auto befand, mit dem Sie den Schaden verursacht haben.
Brems-, Bruch- und Betriebsschäden (BBB-Schäden) können zusätzlich abgesichert werden. Somit sind jegliche Schäden versichert, die durch das Bremsen unmittelbar am Wagen entstehen. Beispielsweise werden Schäden, die bei einem starken Bremsmanöver durch schlecht gesicherte Ladung entstehen, vom Versicherer übernommen. Unter Bruchschäden versteht man jene Brüche, die nicht infolge eines Unfalls auftreten. Kollidiert Ihr Fahrzeug also mit keinem anderen Fahrzeug oder einem Hindernis, dann kommt Ihre Versicherung ohne den Zusatz von BBB-Schäden für den Bruchschaden nicht auf. Meist entstehen Bruchschäden aufgrund von Materialfehlern oder durch eine Überbeanspruchung des Fahrzeugs. Zu Betriebsschäden gehören alle Schäden, die durch eine falsche Bedienung des Fahrzeugs entstehen, sowie Bearbeitungsschäden und Schäden durch nicht ordnungsgemäße Sicherung der Ladung. Auch das Überladen der Hebebühne an der Konstruktion oder der Hydraulik ist hierbei abgesichert.