Fahrzeuge im Winterschlaf
Beim Blick aus dem Fenster wird es leider nur allzu deutlich sichtbar: Die Sommerzeit ist vorbei – und damit auch die Zeit, mit Cabrio oder Motorrad auf Tour zu gehen. Fahrzeuge mit Saisonkennzeichen müssen nun wieder „eingemottet“ werden. Damit das Saisonkennzeichen auch wirklich Ihren Geldbeutel schont und Sie in der Ruhezeit nicht mit unangenehmen Geldstrafen konfrontiert werden, sollten Sie unbedingt folgende Regelungen beachten: Auch während der Ruhezeit ist Ihr Fahrzeug im Rahmen der Haftpflicht- und der Teilkaskoversicherung (sofern diese auch im zugelassenen Zeitraum Vertragsbestandteil ist) abgesichert – allerdings nur, wenn es sich in einem „sicheren Einstellraum“ befindet.
Konkret bedeutet das, dass Sie Ihr Fahrzeug in einer Garage oder auf einem umfriedeten Abstellplatz – also vom öffentlichen Straßenraum durch eine Mauer, einen Zaun oder eine Hecke getrennt – überwintern lassen müssen. Sie dürfen es nicht einfach auf der Straße vor Ihrem Haus oder auf dem Parkplatz eines Mehrfamilienhauses abstellen. Denn wenn niemand an das Fahrzeug rankommt, ist auch das Risiko eines Schadens geringer.
Eigentlich sollte es selbstverständlich sein, aber es sei lieber noch einmal gesagt: Außerhalb der vereinbarten Saison dürfen Sie Ihr Fahrzeug nicht betätigen – auch nicht für die schnelle Fahrt zum Bäcker um die Ecke und zurück. Sollten Sie es dennoch tun und es passiert während dieser Fahrt ein Unfall, dann könnten es ziemlich teure Brötchen werden. Denn für einen Unfall, der sich während der Ruhezeit außerhalb der oben genannten Abstellplätze ereignet, ist der Versicherer leistungsfrei.
Für Schäden, die Sie einem Dritten zufügen, wird der Versicherer zwar gegebenenfalls noch in Vorleistung gehen, aber höchstwahrscheinlich Regressansprüche gegen Sie erheben.
Und das muss ja nicht sein, oder? Wie Sie sehen, müssen Sie nicht viel beachten, um Ihr Fahrzeug ruhigen Gewissens in den Winterschlaf schicken zu können. Bei Fragen sind wir immer gerne für Sie da!