Die Grundrente kommt – und alles ist gut?
Nach langen, zähen Verhandlungen beschloss die Regierung im November die Grundrente. Da wurde mit harten Bandagen gekämpft und sogar das Fortbestehen der großen Koalition davon abhängig gemacht. Als man sich auf einen Kompromiss verständigt hatte, wirkten alle Beteiligten sehr zufrieden und es schwang unausgesprochen im Raum, dass man da etwas Großes auf den Weg gebracht hat.
Weil leben im Ruhestand nicht umsonst ist
Die Altersrentner im Land wissen es bereits: Zwischen letztem Nettoeinkommen und erstem Rentenbezug klafft eine für viele überraschend hoche Kluft auf – auch wenn man über Jahrzehnte eingezahlt hat. Aus einem Bruttogehalt von 3.000 Euro werden auch mit mehr als 40 Beitragsjahren im Alter keine 1.200 Euro. Und das ist nur die Bruttorente, von der noch Steuern, Kranken- und Pflegeversicherung abgehen. Netto bleiben da keine 1.000 Euro mehr. Und nicht wenige Menschen in Deutschland, die ihr ganzes Leben lang gearbeitet und Kinder großzogen haben, sind weit von diesen 1.000 Euro im Monat entfernt. Eine Realität, die von weiten Teilen der Bevölkerung als sozial unfair angesehen wird.
Aber nun kommt ja die Grundrente – nun wird alles gut… Oder?
In aller Kürze das Wichtigste:
Die Grundrente kommt nur für Bürger infrage, die:
- mind. 35 Beitragsjahre in der Gesetzlichen Rentenversicherung vorweisen können
- im Durchschnitt weniger als 0,8 Entgeltpunkte pro Jahr gesammelt haben
- ein zu versteuerndes Monatseinkommen von nicht mehr als 1.250 Euro (Alleinstehende) bzw. 1.950 Euro (Paare) haben (hierzu werden beispielsweise auch Mieteinnahmen gezählt)
- Bestehendes Vermögen wie Sparguthaben oder eine Immobilie wird bei der Prüfung nicht mit berücksichtigt. Wird das o. g. Monatseinkommen überstiegen, besteht wohl Anspruch auf anteilige Grundrente. Die Grenzen stehen noch nicht fest.
Werden die Voraussetzungen erfüllt, dann:
- werden die angesammelten Entgeltpunkte verdoppelt (max. auf 0,8 pro Jahr, max. für 35 Jahre)
- anschließend 12,5 % von diesem Zuschlag abgezogen auf den Zuschlag werden Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträg fällig
Der maximale Zuschlag liegt aktuell bei 404,86 Euro (West) bzw.
390,65 Euro (Ost) – Stand November 2019.
Und die Grundrente richtet nun alles?
Die Medien berichten zumeist recht knapp über den Beschluss der Grundrente. Sie soll für Rentner mit nicht mehr als 1.250 Euro (Alleinstehende) bzw. 1.950 Euro (Paare) gelten. Da kann man schnell den Eindruck gewinnen, dass diese Zahlen die Höhe der beschlossenen Grundrente darstellen würden. Liegt man drunter, dann wird eben etwas
„aufgegossen“ und der finanzielle Spielraum künftig höher. Aber nichts könnte falscher sein. Die Grundrente, von der wohl bis zu 1,5 Mio. Rentner profitieren sollen, fällt von Fall zu Fall extrem unterschiedlich aus. Und auch das gleich: Eine Garantie, keine Grundsicherung mehr beantragen zu müssen, ist sie keinesfalls, bei bestimmten Kostellationen ist dies aber möglich. Zwar gibt es noch ein paar unbekannte Punkte (z. B. Höchsteinkommen, bis zu dem eine anteilige Grundrente möglich ist), eine erste Betrachtung von Beispielen, die Sie auf der nächsten Seite finden, macht für ein besseres Verständnis aber durchaus bereits Sinn.
Ehepaar 71 und 73 Jahre alt, zwei Kinder, verheiratet
Der Ehemann war 34 Jahre lang in Vollzeit tätig, zwei Jahre vor der Rente wurde er arbeitslos. Er hat 36 Beitragsjahre. Seine Frau arbeitete 31 Jahre lang in Vollzeit. Für die beiden Kinder (geb. vor 1992) werden ihr fünf weitere Beitragsjahre zuerkannt. Im Durchschnitt haben beide je Versicherungsjahr 0,6 Entgeltpunkte angesammelt. Zusammen (!) kommen Sie so auf 1.427,76 Euro Bruttorente, nach Abzug von Kranken- und Pflegeversicherung auf 1.272,85 Euro Nettorente. Zusätzlich haben sie noch Mieteinnahmen von monatlich 370 Euro. Abzüglich der Wohnkosten (inkl. Heizung)stehen ihnen monatlich 1.162,85 Euro zur Verfügung. Damit liegen sie unter der Grenze von 1.950 Euro für Paare und ihre Entgeltpunkte werden auf die max. 0.8 pro Jahr aufgestockt. Dann werden 12,5 % dieses Zuschlags abgezogen. Jeder Ehepartner erhält dann 202,43 Euro mehr. Die gemeinsame Bruttorente steigt so auf 1.832,62 Euro. Nach Abzug von Kranken- und Pflegeversicherung bleiben 1.633,78 Euro netto. Zusammen mit den Mieteinnahmen und abzüglich der Wohnkosten bleiben beiden nun 1.524 Euro zur gemeinsamen monatlichen Verfügung.
Rentnerin, alleinstehend, 2 Kinder
Sie arbeitete fünf Jahre in Vollzeit, fünf Jahre werden für die beiden vor 1992 geborenen Kinder angerechnet, 32 weitere Beitragsjahre sammelte sie in Halbtagsanstellung. Im Durchschnitt erwarb sie 0,47 Entgeltpunkte pro Versicherungsjahr, was in ihrem Fall eine Monatsrente von 652,41 Euro beträgt. Sie ist auf Grundsicherung angewiesen und hat daraus einen Anspruch von 739 Euro im Monat (Kaltmiete, Heizkosten, 424 Euro Regelsatz). Die Rente wird voll von der Grundsicherung abgezogen. Durch die Grundrente bekommt sie auf 35 ihrer Beitragsjahre einen Zuschlag von 0,33 Entgeltpunkten. Abzüglich der 12,5 % bedeutet das einen Zuschlag von 334,01 Euro für sie. So kommt sie auf eine Bruttorente von 986,42 Euro, abzüglich Kranken- und Pflegeversicherung bleiben ihr 879,39 Euro netto. Immerhin mehr als bisher mit Grundsicherung.
Fazit
Sie sehen bei diesen beiden Beispielen, dass wir nicht wirklich über große Zahlen sprechen. Auch wenn wir hier zwei Beispiele mit grundsätzlich positiver Wirkung gewählt haben, dürfen berechtigte Zweifel bleiben, ob man mit den finalen Monatseinnahmen mehr machen kann, als „nur“ über den Monat zu kommen. Der Ruhestand ist der „ewige Urlaub“, mit dem man für ein Arbeitsleben belohnt wird. Das gute Leben mit Reisen und Genießen, das sich die meisten von uns in der Erwerbsphase wünschen, wird auch weiterhin nicht möglich sein, wenn man nur auf die Gesetzliche Rentenversicherung baut. Den Stier weiterhin bei den Hörnern zu packen und selbst Vorsorge zu treffen, wird auch weiterhin nötig sein, damit der Ruhestand von finanzieller Freiheit und nicht von finanziellen Einschränkungen geprägt wird.
Der Gesetzgeber hat versucht, für mehr soziale Fairness zu sorgen. Eine perfekte Lösung zu zaubern ist schon mit Blick auf die Finanzierbarkeit schlichtweg nicht möglich. Staat und Bürger erreichen das Ziel vom entspannten Ruhestand aber gemeinsam, wenn jeder seinen Teil beiträgt. Wir helfen Ihnen gerne dabei, Ihren Teil optimal zu gestalten.