Den Hinterbliebenenschutz regeln

Den Hinterbliebenenschutz regeln

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Nichts im Leben ist so sicher wie der Tod. An ihm kommt keiner vorbei. Daher sollte man dieses Thema auch nicht tabuisieren. Besser ist es, sich rechtzeitig darauf vorzubereiten und die nötigen Weichen zu stellen – mit dem Problem werden spätestens in Ihrem eigenen Todesfall Ihre Angehörigen konfrontiert. 

Und je jünger Sie bei Ihrem Ableben sind, desto größere finanzielle Lücken entstehen für die eigene Familie. Für viele Menschen stellt sich die Frage der Todesfallabsicherung oft nur im Zusammenhang mit einer Immobilienfinanzierung – und meist auch nur dann, wenn die finanzierende Bank einen solchen Schutz fordert. Eine solche Absicherung ist gut und sinnvoll. Achtet man darauf, dass Versicherungssumme und Laufzeit auch auf den gesamten Finanzierungszeitraum abgestimmt sind, bleibt der Familie zumindest die Belastung einer monatlichen Rate erspart. Doch was ist mit den sonstigen laufenden Kosten? Diese sinken in vielen Bereichen kaum oder gar nicht, nur weil eine Person weniger im Haus wohnt. Heizung, Strom, Gas, Versicherungsbeiträge etc. – viele Belastungen bleiben weitestgehend bestehen. Die gesetzliche Rente kennt zwar die Witwen- bzw. Witwerrente; diese wird allerdings mit dem laufenden Einkommen eines Ehepartners verrechnet. Dass man es generell am Lebensstandard spüren wird, wenn ein Einkommen fehlt, liegt auf der Hand. Neben einer zweckgebundenen sollten Sie daher auch eine zweckoffene Absicherung vorweisen können, über die Ihre Familie im Fall der Fälle frei verfügen kann: Drei bis fünf Jahresnettogehälter sollten Sie dabei einplanen. Jeder Partner sollte zudem über eine eigene Absicherung verfügen. Sparen Sie also nicht an der falschen Stelle – einen sinnvollen Schutz gibt es bereits für kleines Geld. Sie können schließlich nicht wissen, was das Schicksal für Sie bereithält.

Risikolebensversicherung zum Schutz der Familie – Ein Rechenbeispiel: Ein Angestellter mit 40 000 Euro Bruttojahresgehalt sollte mit einer Todesfallsumme zwischen 120 000 und 200 000 Euro kalkulieren. Falls noch ein Kredit über 50 000 Euro abgezahlt wird, sollte die Todesfallsumme auf 170 000 bzw. 250 000 Euro erhöht werden. Auch zukünftig geplante Kredite oder andere Verpflichtungen und deren Laufzeiten können für die richtig bemessene Todesfallsumme eine Rolle spielen.

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