Absicherung für Opfer einer Gewaltstraftat
Können Sie sich vorstellen, Opfer einer Gewaltstraftat zu werden? Dazu zählt eine Vielzahl von Delikten wie gefährliche und schwere Körperverletzung, Beteiligung an einer Schlägerei, Vergewaltigung und schwere sexuelle Nötigung, Raubdelikte, erpresserischer Menschenrau oder Geiselnahme. Keine angenehmen Gedanken und sicherlich nichts, was man sich vorstellen möchte. Trotzdem passiert es jeden Tag in Deutschland und überall auf der Welt.
Die Folgen von Gewaltstraftaten können vielfältig sein und ganz verschiedene Aspekte Ihres Lebens betreffen. Zum einen können Sie natürlich Vermögens- oder Sachschäden erleiden. Diese lassen sich in der Regel einigermaßen gut ersetzen oder reparieren. In einer leistungsstarken Privathaftpflichtversicherung ist häufig der Baustein „Opferhilfe“ oder „Opferschutz“ eingeschlossen und tritt ein, wenn der Verursacher nicht bekannt ist oder dessen Privathaftpflicht nicht für den angerichteten Schaden aufkommt (meist wegen dem Ausschluss von vorsätzlichen Handlungen).
Im vielschichtigen Bereich der Verletzungen muss man zwischen körperlichen und seelischen Verletzungen unterscheiden. In beiden Fällen kann die Heilung Zeit, Geduld und fremde Hilfe benötigen. In einer sehr guten Unfallversicherung sind verschiedene Unterstützungen wie beispielsweise psychologische Soforthilfe, ambulante Psychotherapie oder Traumabewältigung, Schmerzensgeld oder auch die Kostenübernahme für einen Selbstverteidigungskurs beinhaltet.
Wir hoffen, dass Sie nie im Familien- oder Bekanntenkreis mit einem solch schrecklichen Erlebnis konfrontiert werden. Falls Sie dies nicht ausschließen können, haben wir den passenden Versicherungsschutz, der im Fall der Fälle Hilfe und Unterstützung für die betroffenen versicherten Personen bietet. Sprechen Sie uns einfach darauf an.