Das GAP beim Maschinenleasing

Das GAP beim Maschinenleasing

© Raten-Kauf/pixabay.com

Wer produziert oder veredelt, braucht Maschinen im Betrieb. Mobile Maschinen sind nicht nur für Bauunternehmen und Landwirte ein wichtiges Thema. Neue Maschinen kosten gutes Geld, was sich nicht gerade angenehm auf die Liquidität eines Unternehmens auswirken kann. Es ist daher inzwischen keine Seltenheit mehr, dass auch Maschinen einfach geleast werden, so wie man es vom Firmenwagen her ja bereits kennt.
Wie im Automobilbereich besteht auch beim Maschinen-Leasing eine Problemstellung bei Totalschaden oder -verlust, die man nicht übersehen sollte. Der Leasinggeber kalkuliert mit einem Zeitwert, der auf Basis der bei Antragstellung gemachten Angaben kalkuliert wurde. Aber in der Praxis kann das ganz anders aussehen.

Müssen wegen eines Großauftrags Sonderschichten gefahren werden, kommen schnell mehr als nur ein paar Betriebsstunden mehr zusammen. Auch Beschädigungen usw. führen dazu, dass der tatsächliche Zeitwert niedriger ausfällt, als der kalkulierte. Kommt es nun zu einem Großschaden, für den die Maschinenversicherung einspringen muss, leistet diese max. den tatsächlichen Zeitwert. Die Differenz zum kalkulierten Zeitwert des Leasinggebers (das GAP), müsste ein Unternehmen selbst aufbringen. Oder man denkt im Vorfeld daran und sichert sich dagegen ab, denn das ist grundsätzlich möglich.

Auch hier sind wir sehr gerne für Ihre Fragen da, wenn Interesse besteht, den Schadenfall planbarer zu machen.

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