Arbeitsrecht. Da können Sie doch vorsorgen.

Arbeitsrecht. Da können Sie doch vorsorgen.

© geralt/pixabay.com

Betrachten wir es mal ganz nüchtern: Es gab schon mal bessere Zeiten. Binnen recht kurzer Zeit hat sich ein Gemenge an Herausforderungen gebildet, mit dem viele Branchen zu kämpfen haben. Zwei Jahre mit Coronaeinschränkungen haben viele Rücklagen aufgebraucht. Das geänderte Ausgehverhalten vieler Gäste macht vielen Bereichen der Gastronomie immer noch zu schaffen. Energiekosten steigen in erschreckende Höhen. Inflation macht Kunden zögerlich bei Neuanschaffungen. Wer Aufträge hat, muss sich mit Materialknappheit oder enorm gesteigerten Kosten dafür herumärgern. Und der Fachkräftemangel lässt bei manchem nur noch einen eingeschränkten Geschäftsbetrieb mit entsprechenden Auswirkungen auf den Umsatz zu. Ja, die Zeiten waren schon mal besser und wer kann schon sagen, wie lange das noch so bleibt?

In bewegten Zeiten bleibt es nicht aus, dass man beim Blick auf die Fixkostenbelastung der Firma auch über Umstrukturierungen, Einsparungen oder vielleicht sogar die Kopfstärke der Belegschaft nachdenken muss. Sei es, dass ein freiwilliger Jahresbonus ausgesetzt wird, Benefits wegfallen müssen oder eben betriebsbedingte Kündigungen ausgesprochen werden müssen – Sie machen damit unfreiwillig auch die Tür für Rechtsstreitigkeiten auf. 

Bei arbeitsrechtlichen Streitigkeiten gibt es im Gegensatz zu beispielsweise Zivilverfahren noch folgende Besonderheit: Die Gerichtsgebühren zahlt, wer den Prozess verliert. Wer den Prozess teilweise gewinnt und teilweise verliert, zahlt die Gerichtsgebühren nur in dem Verhältnis, in dem er verloren hat. Die Kosten für den eigenen Rechtsanwalt hat jede Partei selbst zu tragen.

Nehmen wir eine Kündigungsschutzklage als Beispiel. Hier wird regelmäßig das dreifache Monatsgehalt des Klägers angesetzt. Hat er zuletzt 3.000 Euro brutto verdient, haben wir also einen Streitwert von 9.000 Euro. Der Onlinegebührenrechner des Arbeitsgerichts Hamm geht bei diesem Streitwert von Gerichtsgebühren in Höhe von 490 Euro aus. Bei den Anwaltskosten rechnet man bereits in erster Instanz mit etwas mehr als 1.680 Euro. Sie finden den Onlinerechner ganz einfach bei Google, falls Sie ihn mit ein paar anderen Streitwerten ausprobieren möchten. 

Mit einer Rechtsschutzversicherung schützen Sie Ihren Betrieb nicht nur vor den Kosten eines Arbeitsrechtsstreits. Neben einer breit gefächerten Deckung für die verschiedensten Rechtsgebiete sind Rechtsschutzversicherer heute in gewisser Weise auch Rechtsdienstleister, die oft verschiedene Serviceleistungen wie Auskünfte zur Kreditwürdigkeit von Kunden oder die Vermittlung von spezialisierten Kanzleien anbieten. Auch eine erste Einschätzung zu einem Fall wird man Ihnen dort schnell und unkompliziert geben können. 

Wir glauben, dass gerade in diesen Zeiten alles dafür getan sein muss, für „Waffengleichheit“ in rechtlichen Auseinandersetzungen zu sorgen. Mit einem starken Partner an Ihrer Seite steigt die Wahrscheinlichkeit, dass Sie nicht nur recht haben, sondern auch Recht bekommen. 

Gerne stellen wir Ihnen die Möglichkeiten vor, die für Ihr Unternehmen bestehen. Kommen Sie einfach auf uns zu. Wir nehmen uns gerne Zeit für Sie! 

Kontaktieren Sie uns bitte, wenn Sie weitere Informationen zu diesem Thema wünschen! Wir stehen Ihnen gerne mit Rat und Tat zur Seite.

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