Hätten Sie es gewusst?

Hätten Sie es gewusst?

Als privat krankenversicherter Angestellter müssen Sie auch in der Phase der Kurzarbeit nicht zurück in die gesetzliche Krankenversicherung, wenn Ihr Gehalt unter die Beitragsbemessungsgrenze fallen sollte. Voraussetzung ist, dass die Phase maximal drei Monate anhält. Zuschüsse zur Krankenversicherung erhalten Sie weiterhin von Ihrem Arbeitgeber, aber auch von der Arbeitsagentur. Über Details informieren wir Sie gerne. Kommen Sie einfach auf uns zu. 

Das gilt für alle Ihre Versicherungen und auch, wenn Sie allgemeine Fragen zum Thema Vorsorge und Absicherung haben.

Kommentare sind deaktiviert