Unfall beim Probearbeiten – wer zahlt?
Wer beim Probearbeiten verunfallt, hatte bisher nicht unbedingt Versicherungsschutz von der Berufsgenossenschaft zu erwarten. Erst das Bundesarbeitsgericht gab im Urteil (Az.: B 2 U 1/18 R) einem Mann Recht, der am Probearbeitstag von einem LKW stürzte und sich am Kopf verletzte. Begründet wurde das Urteil damit, dass die Tätigkeiten am Probearbeitstag über ein Vorstellungsgespräch hinaus gehen und dem Betrieb in gewisser Weise auch eine wirtschaftliche Leistung erbracht wird. Eine Anstellung zum Zeitpunkt des Unfalls muss dagegen noch nicht vorliegen.