Wild Thing

Wild Thing: Haftpflichtschutz für Ihren tierischen Mitbewohner

© S. Hüfner

Bereits seit über 20.000 Jahren besitzt der Mensch Haustiere. Hund, Katze und Hamster sind jedoch längst nicht mehr die einzigen „pelzigen“ Gefährten. immer ausgefallener werden die Vorlieben. Es stellt sich deshalb die Frage, wo und wie die ausgefallenen Reptilien, Feder- und Pelztiere in Haus und Garten versichert sind. Gemäß § 833 BGB ist nämlich der Tierhalter zum Schadenersatz verpflichtet, wenn durch das Haustier ein Dritter geschädigt wird. Eine Unterscheidung nach der Tierart findet im Gesetz nicht statt. Welche Tiere bei welchem Versicherer wie versichert sind, unterscheidet sich dann doch.

Hierzu sollten wir uns ausführlich unterhalten und die unterschiedlichen Deckungen beleuchten. Dienen Tiere dem Beruf des Tierhalters, der Erwerbstätigkeit oder dem Unterhalt, reichen private Versicherungskonzepte meist nicht mehr aus.

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