Was tun bei einem Haftpflichtschaden?
- Bei Personenschäden informieren Sie bitte immer sofort die Polizei.
- Auch wenn die Schuldfrage klar bei Ihnen liegen sollte, geben Sie nie
ein Schuldanerkenntnis ab. - Beauftragen Sie keinen eigenen Anwalt mit der Abwehr der Ansprüche!
- Leiten Sie Schriftstücke mit Schadenersatzforderungen umgehend
an uns bzw. den Versicherer weiter. - Im Interesse des Geschädigten, sollte dieser die beschädigten Sachen
fotografieren und aufbewahren bis der Versicherer den Schaden abschließend
reguliert hat. Auch eine Reparaturvergabe sollte vorher unbedingt mit dem
Versicherer abgestimmt werden. Dies liegt im Interesse des Geschädigten und
ist nicht Ihre Pflicht!